Bislang konnten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne weiteres ihre Krankenkasse wechseln. Doch nun verweigern sechs gesetzliche Kassen den Wechsel, da die Kunden einen zusätzlichen Wahltarif abgeschlossen hätten. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, wird vor allem der Wechsel zur privaten Krankenversicherung erschwert.
Ersatzkassen wie die die Barmer GEK oder die Techniker Krankenkasse (TK) lassen ihre Mitglieder nicht in die private Krankenversicherung wechseln. "Die Bindungsfrist für Wahltarife muss erst abgelaufen sein", ließ der Verband der Ersatzkassen (VDEK) gegenüber dem Blatt verlauten. So müssen Wechselwillige mit einem Wahltarif für Beitragsrückgewähr oder Selbstbeteiligung bis zu drei Jahren in ihrer Krankenkasse bleiben.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Eingaben, Anfragen und Beschwerden erhalten. Laut Aufsichtsbehörde ist die Mindestbindungsfrist bei den Wahltarifen nicht zulässig. Nach Auffassung des BVA ist der Wechsel zu einem privaten Anbieter auch keine Kündigung, weil Versicherte mit einem Gehalt, das über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 49.500 Euro liegt, freiwillig in der GKV versichert sind. Wer wechseln will, muss dem BVA zufolge nur seinen Austritt erklären.

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